Umzugs-Glossar von A bis Z

Beiladung, Lademeter, besenrein, Obhutshaftung – die Begriffe, die im Umzugsgewerbe selbstverständlich klingen und beim Kunden Rückfragen auslösen. Hier stehen sie erklärt.

84 Begriffe, kurz erklärt

Wer zum ersten Mal ein Angebot einer Umzugsfirma liest, stolpert über ein halbes Dutzend Wörter, die in keinem Alltagsgespräch vorkommen. Das ist kein Zufall: Vieles davon stammt aus dem Speditionsrecht, aus der Ladungssicherung oder aus der Abfallwirtschaft. Verstehen muss man es trotzdem, denn hinter den Begriffen stecken Kosten, Fristen und Haftungsfragen.

Diese Liste erklärt die Begriffe so, wie sie in der Praxis vorkommen – ohne Werbetext und ohne juristisches Kleingedrucktes. Wo es für Sie einen Unterschied macht, steht dabei, wie wir es bei Colonia Transporte handhaben.

Wie ein Umzug, eine Entrümpelung oder ein Einzeltransport praktisch abläuft, steht im Ratgeber.

Gefiltert nach Behörden & Formalitäten 9 Begriffe Alle Begriffe anzeigen

B

Behörden & Formalitäten

Bewilligungsbescheid

Auch: Zusicherung · Kostenübernahmeerklärung

Der schriftliche Bescheid, mit dem die Behörde die Übernahme der Umzugskosten zusagt – die Voraussetzung für die Direktabrechnung.

Im Bescheid steht, welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden und für welchen Zeitraum die Zusage gilt. Prüfen Sie beides: Deckelt der Bescheid den Betrag, zahlen Sie die Differenz selbst; läuft die Frist ab, muss neu beantragt werden.

Legen Sie den Bescheid der Firma vor, bevor der Termin steht. Ohne ihn kann nicht direkt mit dem Amt abgerechnet werden, und Sie müssten selbst zahlen und die Erstattung beantragen.

Siehe auch: Jobcenter / ARGE · Direktabrechnung · Kostenvoranschlag

D

Behörden & Formalitäten

Direktabrechnung

Auch: Abrechnung mit dem Amt · Abtretung

Die Abwicklung, bei der die Umzugsfirma ihre Rechnung direkt an das Jobcenter stellt, statt dass der Kunde in Vorleistung geht.

Für Sie bedeutet das: kein Geld vorstrecken, kein Antrag auf Erstattung, kein Warten auf die Rückzahlung. Voraussetzung ist der Bewilligungsbescheid, der vor dem Umzug vorliegen muss.

Bleibt ein Teil des Betrags ungedeckt – etwa weil der Bescheid gedeckelt ist –, wird dieser Rest mit Ihnen abgerechnet. Klären Sie deshalb vorher, ob die bewilligte Summe den Auftrag vollständig abdeckt.

Siehe auch: Jobcenter / ARGE · Bewilligungsbescheid

J

Behörden & Formalitäten

Jobcenter / ARGE

Auch: Kostenübernahme Umzug · Umzug auf Kosten des Amts

Der Leistungsträger, der bei Bezug von Bürgergeld die Umzugskosten übernehmen kann – wenn der Umzug vorher zugesichert wurde.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst die Zusicherung einholen, dann kündigen, dann umziehen. Wer zuerst umzieht und danach fragt, bleibt in aller Regel auf den Kosten sitzen. Gebraucht werden meist der Grund für den Umzug, die Daten der neuen Wohnung mit Miethöhe und Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen.

Wie viele Angebote verlangt werden und in welcher Form, unterscheidet sich je nach Kommune. Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach, bevor Sie Angebote einholen.

Wir kennen den Ablauf, erstellen den Kostenvoranschlag im geforderten Format und rechnen nach Bewilligung direkt mit dem Jobcenter beziehungsweise der ARGE ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Siehe auch: Kostenvoranschlag · Bewilligungsbescheid · Direktabrechnung

N

Behörden & Formalitäten

Nachsendeauftrag

Auch: Postnachsendung · Nachsendeservice

Der kostenpflichtige Auftrag an die Post, Briefe an die alte Adresse für eine gewisse Zeit an die neue weiterzuleiten.

Der Auftrag braucht einige Werktage Vorlauf, wird also am besten zwei bis drei Wochen vor dem Umzug gestellt. Üblich sind Laufzeiten von sechs oder zwölf Monaten, verlängerbar.

Er ist ein Sicherheitsnetz, kein Ersatz für die Adressänderung. Nutzen Sie die Zeit, um Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Krankenkasse, Vereine, Abonnements und Onlineshops selbst umzustellen – jeder nachgesendete Brief zeigt Ihnen, wen Sie vergessen haben.

Siehe auch: Ummeldung · Rundfunkbeitrag

O

Behörden & Formalitäten

Ordnungsamt / Straßenverkehrsbehörde

Auch: Stadtverwaltung · Genehmigungsbehörde

Die kommunale Stelle, die Halteverbotszonen, Containerstellplätze und Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums genehmigt.

Alles, was auf öffentlichem Grund steht, braucht eine Genehmigung: das Halteverbot für den Umzugswagen, der Container vor der Tür, der Möbellift auf dem Gehweg. Beantragt wird bei der Stadt, teils online, teils über beauftragte Dienstleister.

Rechnen Sie mit Bearbeitungszeit. In Köln sollten Sie für ein Umzugshalteverbot mindestens eine Woche einplanen, in der Innenstadt und zum Monatsende eher zwei.

Siehe auch: Halteverbotszone · Container · Möbellift

R

Behörden & Formalitäten

Rundfunkbeitrag

Auch: GEZ · Beitragsservice

Der Beitrag, der je Wohnung erhoben wird und beim Umzug angepasst werden muss, damit nicht doppelt gezahlt wird.

Gezahlt wird pro Wohnung, nicht pro Person und nicht pro Gerät. Beim Umzug melden Sie die alte Wohnung ab und die neue an. Wer in einen Haushalt zieht, für den bereits gezahlt wird, meldet sich mit Verweis auf die dortige Beitragsnummer ab.

Der häufigste Fehler ist, es zu vergessen: Dann laufen zwei Konten weiter, und die Rückerstattung kostet Schriftwechsel. Erledigen Sie es in derselben Woche wie die Ummeldung.

Siehe auch: Ummeldung · Nachsendeauftrag

U

Behörden & Formalitäten

Ummeldung

Auch: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt · Meldepflicht

Die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung der neuen Wohnung beim Meldeamt – in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.

Mitzubringen sind Personalausweis oder Pass, das ausgefüllte Meldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Ohne diese Bestätigung nimmt das Amt die Anmeldung nicht entgegen – fordern Sie sie deshalb rechtzeitig an. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld.

In vielen Städten, auch in Köln, ist ein Termin nötig, und die Wartezeiten liegen mitunter bei mehreren Wochen. Buchen Sie den Termin, sobald das Einzugsdatum feststeht, nicht erst nach dem Einzug.

Innerhalb derselben Stadt ist es eine Ummeldung, bei einem Ortswechsel eine Anmeldung am neuen Wohnort – abgemeldet werden muss man dabei in der Regel nicht gesondert.

Siehe auch: Nachsendeauftrag · Rundfunkbeitrag · Seniorenumzug

Behörden & Formalitäten

Umzug von der Steuer absetzen

Auch: haushaltsnahe Dienstleistung · Paragraf 35a EStG

Die Möglichkeit, Umzugskosten steuerlich geltend zu machen – je nach Anlass als Werbungskosten oder als haushaltsnahe Dienstleistung.

Ist der Umzug beruflich veranlasst – neue Stelle, Versetzung, deutlich kürzerer Arbeitsweg –, lassen sich die Kosten als Werbungskosten ansetzen, teils über eine Pauschale, deren Höhe regelmäßig angepasst wird. Bei einem privaten Umzug bleibt der Weg über die haushaltsnahen Dienstleistungen: Ein Teil des Rechnungsbetrags mindert direkt die Steuerschuld.

Zwei Bedingungen sind dabei unverzichtbar: eine ordentliche Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt – das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern.

Heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf. Welche Variante für Sie günstiger ist, klärt Ihr Steuerberater; diese Erklärung ersetzt keine Steuerberatung.

Siehe auch: Anzahlung · Kostenvoranschlag · Umzugsvertrag

W

Behörden & Formalitäten

Wohnungsgeberbestätigung

Auch: Einzugsbestätigung · Vermieterbescheinigung

Die schriftliche Bestätigung des Vermieters über den Einzug, die beim Meldeamt vorgelegt werden muss.

Sie enthält Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung, das Einzugsdatum und die Namen der einziehenden Personen. Der Vermieter ist verpflichtet, sie auszustellen – üblicherweise innerhalb von zwei Wochen.

Ohne dieses Blatt Papier läuft beim Meldeamt nichts. Fordern Sie es deshalb schon bei der Vertragsunterzeichnung an und nicht erst am Tag des Behördentermins.

Siehe auch: Ummeldung · Wohnungsübergabe

Und wie läuft das jetzt konkret ab?

Im Ratgeber steht Schritt für Schritt, was bei einem Umzug, einer Entrümpelung und einem Einzeltransport passiert – mit Zeitplan, Checklisten und den Punkten, an die kaum jemand von allein denkt.

Wir sind für Sie da!

Sind Sie bereit für Ihren nächsten Umzug oder benötigen Sie Unterstützung bei einer Entrümpelung oder dem Transport von sperrigen Möbeln?

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